| Verkauf-
und Lieferbedingungen der Firma XITECCS
§
1 Allgemein
1.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen.
2.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§
2 Angebot und Vertragsabschluß
1.
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksam der schriftlichen
Bestätigung des Verkäufer. Das gleiche gilt für Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden.
2.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird.
§
3 Preise
1.
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die
in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab
deren
Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung
des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert
berechnet.
2.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Fracht und
Verpackung.
§
4 Liefer- und Leistungszeit
1.
Die vom Verkäufer gegenüber Kaufleuten genannten Termine und
Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde.
2.
Soweit die Käufer nicht Kaufleute sind, so können sie nach einer
zu setzenden Nachfrist von sechs Wochen, die mit dem Eingang der
Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt, vom Vertag zurücktreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Letzteres allerdings
nur, wenn dem Verkäufer oder seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die erweiterte
Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
3.
Gegenüber Kaufleuten gilt noch folgendes:
Liefer-
und Zahlungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer
nach angemessener Nachfrist dazu berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten.
Der
Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§
5 Gefahrübergang
Die
Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder das Lager
des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des
Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§
6 Gewährleistung
1.
ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte, wesendliche
Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch
Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer
nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche
des Käufers – insbesondere unter Ausschluß jedweder Folgeschäden
des Käufers – Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen
sind zulässig.
2.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt
mit dem Datum der Lieferung.
3.
Der Käufer muß die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf
Transportschäden untersuchen und dem Verkäufer von etwaigen Schäden
oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Transporteurs oder
einer eidestattlichen Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden
unterschrieben sein muß, Mitteilung machen. Im übrigen müssen
dem Verkäufer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt
werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in
dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung
durch den Verkäufer bereitzuhalten und ggf. zuzusenden.
Für
Kaufleute gilt zusätzlich: Schadhafte Teile bzw. der Liefergegenstand
sind mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender
Rücksendung an den Verkäufer frei zu zusenden.
4.
Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile z.B.
elektrische Birnen, Halbleiter oder andere empfindlichen Bauteile, Baugruppen,
die durch unsachgemäße Handhabung, Fehlbedienung oder aufgrund
falscher Lagerung zerstört wurden. Eine Gewähr für gleichartigen
Ersatz (baugleiche Teile, Produkte oder Baugruppen) besteht nicht.
5.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur
dem unmittelbarem Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener
Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung (nach Absprache
mit dem Verkäufer) der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
7.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen
Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen
den Verkäufer als auch gegen seinen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurde.
8.
Anhang: Einschränkung der Garantie
Diese
Garantie bezieht sich nicht auf Fehler, die auf die Modifikation von Produkten,
die ohne ausdrückliches schriftliches Einverständnis von XITECCS
oder durch die falsche Anwendung von Produkten oder Teilen zurückzuführen
sind. Die Garantie gilt außerdem nicht für Sicherungen, Software,
nicht-wiederaufladbare Batterien, Schäden durch auslaufende Batterien
u.a. Flüssigkeiten oder für Schäden, die auf Grund der normalen
Abnutzung oder dem nicht Befolgen von Anweisungen entstehen.
Diese
Garantie gilt anstelle aller anderen Zusicherungen, die explizit ausgedrückt
oder angedeutet wurden, einschließlich einer angedeuteten Zusage
der Marktgängigkeit oder der Eignung für eine besondere Nutzung.
Die hierin geschilderten Maßnahmen gelten einzig und ausschließlich
für den Käufer. Weder XITECCS, noch die Mitarbeiter des Unternehmens
haften für direkte, indirekte, spezielle oder zufällige Schäden
oder Folgeschäden, die durch die Nutzung der Produkte entstehen, auch
wenn XITECCS vorab auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen
wurde. Zu den hier ausgeschlossenen Schäden zählen, sind aber
nicht beschränkt auf: Beseitigungs- und Installationskosten, Kosten
für Verluste verursacht durch die Verletzung von Personen oder durch
die Beschädigung von Eigentum.
§
7 Eigentumsvorbehalt
1.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen,
behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren
vor. Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets für den Verkäufer
als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.
2.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange
er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.
Der Verkäufer ermächtigt ihn, widerruflich, die an den Verkäufer
abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Nahmen einzuziehen.
Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung
offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen
geben.
3.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug,
ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche
des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie
in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer bedeutet
– soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – keinen Rücktritt
zum Vertrag.
§
8 Zahlung
1.
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers
30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei ausdrücklicher
Vereinbarung von Skonto, kann bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 % Skonto
abgezogen werden. Rechnungen des Verkäufers über gebrauchte Maschinen,
Ersatzteile und Zubehör sowie aus Reparaturen sind sofort ohne Abzug
zahlbar.
1.1
Erstkunden zahlen die Ware per Verrechnungsscheck oder Nachnahme.
1.2
Privatkunden zahlen die Ware per Vorauskasse oder per Nachnahme.
2.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über
den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst
als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
3.
Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens
jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
4.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere
einen Scheck oder einen Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen
einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden,
die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der
Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fälligzustellen,
auch wenn er Wechsel oder Schecks eingenommen hat. In diesem Fall ist der
Verkäufer außerdem berechtigt, bezüglich sonstiger Verträge
Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener
Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§
9 Konstruktions- und Zubereitungsänderungen
Der
Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen
und/oder Verbesserungen vorzunehmen;
er
ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits
ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§
10 Umtausch oder Rücksendungen (für gewerblichen Kunden b2b)
Für
von uns (Verkäufer) genehmigten Umtausch oder Rücksendung mit
Stornierung der gekauften Ware werden 30,- EUR Prüfgebühr in
Rechnung gestellt.
§
11 Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung (für private Endverbraucher
b2c)
Verbrauchern
steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher
jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke
abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
—
Anfang der Widerrufsbelehrung —
1.
Widerrufsrecht:
Sie
können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen
die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der
ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1
und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1
Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder
der Sache.
Der
Widerruf ist zu richten an:
Firma
XITECCS - Steinstrasse 22 - 50374 Erftstadt - Fax: 02235-72048 - E-Mail:
service@xiteccs.com
2.
Widerrufsfolgen:
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie
uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können
Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem
Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,
was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind
auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn
der Preis der zurückzusendende in Sache einen Betrag von
40,-
Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis
der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder
eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist
die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt
für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache,
für uns mit deren Empfang.
—
Ende der Widerrufsbelehrung —
3.
Ausschluss des Widerrufsrechts:
Widerrufsrecht
besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die
nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit
nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben
können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
4.
Allgemeine Hinweise:
Bitte
vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden
Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem
Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück.
Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung
nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für
einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden. Senden Sie die Ware
bitte möglichst nicht unfrei an uns zurück. Wir erstatten Ihnen
auch gerne auf Wunsch vorab die Portokosten, sofern diese nicht von Ihnen
selbst zu tragen sind. Bitte beachten Sie, dass diese allgemeinen Hinweise
nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts
sind.
§
12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit bzw. –nichtigkeit
1.
Erfüllungsort ist Erftstadt. Soweit der Käufer Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich
– rechtliches Sondervermögens ist, wird für etwaige Streitigkeiten
aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen
für beide Teile nach Wahl des Verkäufers das Amt- oder Landgericht
Köln als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt
der Klageerhebung der Wohnsitz oder Aufenthalt des Käufers unbekannt
ist.
2.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder
werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den
mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich
verwirklicht.
3.
Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben
keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden
Regelung.
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